•
Seit dem 1. März 2025 gelten neue Regeln für Videosprechstunden. Die Anlage 31c zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) präzisiert die Anforderungen an telemedizinische Leistungen und fördert deren Einsatz bei gleichzeitiger Qualitätssicherung. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: 1. Elektronische Patientenakte (ePA): Ärzte müssen bei Videosprechstunden die ePA nutzen, es sei denn, der Patient widerspricht. 2. Pflicht zum…